Erbe ausschlagen: Bei Minderjährigen muss Familiengericht Grund prüfen
Nachlass
Erbe ausschlagen: Bei Minderjährigen muss Familiengericht Grund prüfen
Immer wieder kommt es vor, dass Kinder gesetzliche Erben der Großeltern oder Urgroßeltern werden.
Quelle: TetraImages/Lewine/gettyimages.de
Liegt zwischen dem Erblasser und seinem gesetzlichen Erben ein großer Altersunterschied und ist dieser Erbe minderjährig, ist entweder die familiäre Situation sehr kompliziert – oder die vorrangig berufenen Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Gibt der gesetzliche Vertreter des Kindes dann auch eine Ausschlagungserklärung wegen mutmaßlicher Überschuldung des Nachlasses ab, muss das Familiengericht dies genehmigen. Versagen darf es diese Genehmigung zur Erbausschlagung nur nach Heranziehung der Nachlassakten und weiteren Ermittlungen zu den Gründen erfolgter Erbenausschlagung. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken.
Der Fall: Familiengericht lehnt Erbausschlagu..
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