Keine Helmpflicht auf dem Fahrrad: Unschuldige Radfahrer haften nicht bei Unfall
Fahrradfahrer müssen in Deutschland keinen Helm tragen. Werden sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, müssen sie nicht mithaften, auch wenn sie sich am Kopf verletzten. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Dass das auch heute noch gilt, hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg nun bestätigt. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt die Urteile und zeigt, was Radfahrer wissen müssen.