Dashcams im Auto: Beweismittel vs. Datenschutz

Dauerhaftes Filmen des Verkehrs mit einer Dashcam an der Frontscheibe ist in Deutschland wegen Datenschutz verboten. Doch im Fall eines Unfalls sind die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig. Dies wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die Rechtslage zur Nutzung von Dashcams bleibt damit verworren – das Rechtsportal anwaltauskunft.de gibt eine Übersicht über relevanter Urteile und ordnet die Rechtslage mit Hilfe einer Fachanwältin für Verkehrsrecht ein.