Zum Inhalt springen
Kufsteiner Str. 13 | 83022 Rosenheim08031-5818174
info@anwaltverein-rosenheim.de
Anwaltverein
Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser
AnwaltvereinAnwaltverein
0172 - 8 22 22 11 Verteidigernotruf | Rund um die Uhr
  • Der Verein
  • Seminare
  • Bürgerservice
    • Beratungsstellen
    • News
    • Links
  • Stellenbörse
    • Stellenanzeigen
    • Anzeige aufgeben
  • Anwaltsuche
  • Der Verein
  • Seminare
  • Bürgerservice
    • Beratungsstellen
    • Links
    • News
  • Stellenbörse
    • Stellenanzeigen
    • Anzeige aufgeben
  • Anwaltsuche
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum

Tages-Archive: 8. August 2018

Kündigungsschutzgesetz: Für wen gilt es?

WirtschaftVon LoginAnwalt8. August 2018

Arbeitnehmer sind in Deutschland vor Kündigungen meist gut geschützt. Denn der Chef darf Mitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz nur aus besonderen Gründen feuern. Aber das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt.

Copyright 2025 Anwaltverein Rosenheim e.V. | Realisierung Innsiders Media
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Footer
Go to Top