Das Bundesurlaubsgesetz nimmt es mit der Erholung von Arbeitnehmern sehr genau. Deshalb sollen sie ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. In Ausnahmen dürfen sie restliche Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen.
Das Bundesurlaubsgesetz nimmt es mit der Erholung von Arbeitnehmern sehr genau. Deshalb sollen sie ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. In Ausnahmen dürfen sie restliche Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen.
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