Mobilität

Auch wenn er keine Schuld hat, kann der Halter eines Fahrzeugs bei einem Unfall wegen der Gefährlichkeit seines Autos mithaften. Das nennt man Betriebsgefahr. Bei besonders gefährlichen Fahrzeugen ist sie erhöht, etwa, wenn ein Anhänger die gesamte Fahrbahnbreite einnimmt.