Wirtschaft

Läuft nach der fristlosen Kündigung eines Personalrats ein Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung, kann der Betreffende in dieser Zeit weiterhin seine Tätigkeit als Personalrat ausüben. Dafür darf er seine Dienststelle betreten. Ein Hausverbot ist grundsätzlich unzulässig.