Nach einer Trennung muss man zunächst ein Trennungsjahr abwarten, bis es zur Scheidung kommt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass einer der Ehepartner aus der Ehewohnung auszieht. Man kann auch in der Ehewohnung getrennt leben. Allerdings kann bei Vorliegen einer „unbilligen Härte“ einem Ehepartner die Wohnung zugewiesen werden. Auch wenn eine Ehe emotional beendet und das Paar getrennt ist, können sich in der Folge noch seelische Belastungen ergeben….