Wohnen

Wer seine Wohnung beim Einzug unrenoviert übernimmt, muss sie auch nicht renovieren – selbst dann, wenn er laut Mietvertrag für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Außerdem dürfen Mieter nicht mehr generell dazu verpflichtet werden, beim Auszug anteilige Renovierungskosten zu übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.