Wirtschaft

Bei Streiks versuchen Arbeitgeber oft mit Hilfe einer Prämie, Arbeitnehmer dafür zu gewinnen, an dem Arbeitskampf nicht teilzunehmen. In Tarifverträgen sind die Arbeitgeber aber oft gleichzeitig verpflichtet, die an einem rechtmäßigen gewerkschaftlichen Streik teilnehmenden Arbeitnehmer nicht schlechter zu stellen als die Streikbrecher. Müssen sie dann nicht die Streikbruchprämien auch den Streikenden zahlen?