Auch wenn ein niedergelassener Frauenarzt für ein Krankenhaus keine Zulassung als Belegarzt hat, darf er dort Geburten durchführen und Kinder zur Welt bringen.
Auch wenn ein niedergelassener Frauenarzt für ein Krankenhaus keine Zulassung als Belegarzt hat, darf er dort Geburten durchführen und Kinder zur Welt bringen.