Gesellschaft

Die einstweilige Verfügung, im Familienrecht und im öffentlichen Recht auch einstweilige Anordnung genannt: Sie ist der einfachste und schnellste Weg, eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung von Ansprüchen zu erwirken. Hier lesen Sie, was Sie als Antragsteller und als Antragsgegner einer Verfügung wissen müssen.