Mobilität

Der sogenannte Diesel-Skandal betrifft alleine in Deutschland Tausende Autofahrer. Viele sind vor Gericht gezogen, um mit einer sogenannten Leistungsklage zu ihrem Recht zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel entschieden, dass betroffenen Autokäufern eine Entschädigung zusteht – abzüglich eines Entgelts für die Nutzungsdauer (Urteil vom 25. Mai 2020, AZ: VI ZR 252/19). Das Oberlandesgericht Köln hat in einem anderen Verfahren entschieden, ob Autofahrer als Ersatz auch den Nachfolger ihres Modells erhalten können.