Den Sommer an der Ostsee verbringen. Für viele eine echte Alternative zur Flugreise in den Sommerferien. Da dürften die Kapazitäten schnell an ihre Grenzen stoßen. Zumal etwa in Mecklenburg-Vorpommern gewerbliche Anbieter von Unterkünften ihre Betten nur zu 60 Prozent belegen dürfen. Ist dies überhaupt zulässig?