Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Auch die Zahl der Betriebsratsmitglieder, die der Arbeitgeber von ihrer Tätigkeit freistellen muss, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Werden dabei auch die Leiharbeiter mitgezählt?Bei der Berechnung müssen auch Leiharbeitskräfte mit einbezogen werden. Ab einer Betriebsgröße von 501 bis 900 Arbeitnehmern…