Wer sich bewirbt, hat ohne Arbeitszeugnis vom vorherigen Arbeitgeber kaum eine Chance. Arbeitnehmer haben es jedoch oft schwer, ein angemessenes Zeugnis zu bekommen – gerade nach einem Abschied im Unfrieden. Sich gegen eine schlechte Bewertung zu wehren, kann sich durchaus lohnen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, was Beschäftigte und Arbeitgeber wissen müssen.