In zahlreichen Betriebsvereinbarungen finden sich Klauseln, wann Arbeitnehmer Fortbildungskosten zurückzahlen müssen. Beispielsweise dann, wenn Arbeitnehmer ohne Erfolg an einer Fortbildung teilgenommen haben. Aber viele dieser Klauseln und damit die Pflicht des Arbeitnehmers, Fortbildungskosten zurückzuzahlen, sind unwirksam. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, die in Betriebsvereinbarungen…