Wohnen

Wer Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhält, kann auch Anspruch auf Übernahme der Miete haben. Der Anspruch besteht aber nur für eine Unterkunft, die auch tatsächlich genutzt wird. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Januar 2017 (AZ: L11 AS 1138/16 B ER).