beA: Hilfe, der aktive Nutzungszwang kommt!
*** Ausgebucht ***
Die Umsetzung und Integration des elektronischen Rechtsverkehrs im anwaltlichen und gerichtlichen Alltag schreitet voran.
Gerade der bevorstehende Jahreswechsel wird jedoch nochmals wesentliche Änderungen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Alltag in Kanzleien mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen folgendes Seminar anbieten:
beA: Hilfe, der aktive Nutzungszwang kommt!
Neben der Wiederholung und Vertiefung grundlegender „Basics“ im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem elektronischen Rechtsverkehr wird es bei diesem Seminar auch darum gehen, die anstehenden Gesetzesänderungen und damit verbundene Haftungsfallen zu klären.
Mithin verhält es sich so, dass mittlerweile die Anwaltschaft mehrheitlich auf den Empfang von elektronischen Nachrichten über das beA eingerichtet ist.
Aufgrund des gerichtlichen Alltags bleibt jedoch festzustellen, dass sich viele Kanzleien immer noch nicht auf den aktiven Versand vorbereitet bzw. eingerichtet haben.
In nicht einmal mehr in einem halben Jahr verhält es sich jedoch so, dass über alle Rechtsgebiete hinweg (sei es Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht etc.) für die Anwaltschaft eine Einreichungsverpflichtung auf elektronischem Wege besteht und eine konventionelle Übersendung von Schriftsätzen (sei es per Post oder per Fax) schlichtweg formunwirksam wäre.
Das Seminar richtet sich an „beA-Einsteiger“ und leicht fortgeschrittene Nutzer im elektronischen Rechtsverkehr.
Bei dem Seminar sollen neben grundsätzlichen Ausführungen auch sämtliche noch „offenen Fragen“ beantwortet werden.
Das Seminar können wir Ihnen kostenfrei anbieten, die Plätze sind jedoch limitiert.
Bitte beachten Sie die „3G-Regelung“ im Bildungszentrum.