Über eine Legalisierung des Umgangs mit Cannabis wird in der deutschen Gesellschaft diskutiert, als ob es sich um eine zivilisatorische Grundentscheidung handele. Das ist unangebracht. Ob – verkürzt gesagt – in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Wirkstoff „THC“ aufgeführt ist oder nicht, hat im Ergebnis keine ernsthafte Bedeutung für die Volksgesundheit.

Vorteile psychoativer Substanzen wiegen für die meisten Menschen für Gefährdungen auf

Gegen eine Legalisierung von…