Mobilität

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichen Parkplätzen und Flächen stehen. Dies gilt auch für stillgelegte Autos. Der Halter muss damit rechnen, dass sie auf seine Kosten abgeschleppt werden. Ab wann darf die Stadt mit dem Kran anrücken – und wie muss sie es ankündigen?