Nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt die Zeit des Umtauschs. Dabei ist man in Geschäften und Kaufhäusern auf die Bereitschaft der Händler angewiesen – eine gesetzliche Pflicht, Ware umzutauschen haben sie nicht. Anders ist es im Internet. Hier ist der Umtausch gesetzlich garantiert. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die rechtlichen Pflichten von Händlern, Beschenkten und Schenkern.

Besteht generell ein „Recht auf Umtausch“?

Ungeliebte Weihnachtsgeschenke unverzüglich umzutauschen – das fänden…