Wer Haus oder eine Wohnung kaufen möchte und dafür einen Immobilienmakler beauftragt, findet womöglich schneller etwas – muss aber auch eine Provision zahlen. Darum kommt in der Regel herum, wenn man den Vertrag widerruft. Ob das auch bei einem Maklervertrag möglich ist, hängt davon ab, wann der Vertrag zustande gekommen ist: bereits per E-Mail, als der Makler ein Exposé zusendet und der Kunde um einen Besichtigungstermin bittet, oder erst bei der Besichtigung. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).Wenn man