Bisher bestand nur für Unternehmen und Vereine eine verbindliche Verpflichtung, die neuen Bankdaten IBAN bei Überweisungen zu nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 gilt dies auch für Privatpersonen.
Am 1. Februar ist es soweit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten nicht mehr die Kontonummer und die…