Schwerbehinderte Menschen können bereits mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Die gesetzliche Altersrente erhalten sie ungekürzt. Muss dies auch für Betriebsrenten gelten, wenn in der Betriebsvereinbarung etwas anderes geregelt ist?
Die Absicherung von Arbeitnehmern durch Betriebsrenten ist in aller Munde….