Das neue Datenschutzrecht in der Anwaltskanzlei
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und mit ihr ein einheitliches europäisches Datenschutzurecht. Es handelt sich dabei um die größte Änderung des Datenschutzrechts seit der Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 (Richtlinie 95/46/EG). In der Presse ist die Datenschutzgrundverordnung in aller Munde, insbesondere aufgrund der hohen Bußgelder, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen können.
Das Thema ist auch deshalb aktuell, da auch die Digitalisierung der Anwaltschaft rasant fortschreitet. Mobiles Arbeiten mit Tablet und Smartphone sind heute selbstverständlich; der Zugriff auf Daten erfolgt unterwegs. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und ermöglicht seit dem 09.11.2017 die Cloudnutzung auch für Berufsgeheimnisträger.
Was aber müssen Rechtsanwälte beim Datenschutz ab dem 25.05.2018 beachten? Auch sie sind Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts und haben mit besonders sensiblen Daten ihrer Mandanten zu tun. Zusätzlich unterliegen sie noch der berufsrechtlichen Verschwiegenheit. Ist es wirklich so, wie derzeit diskutiert wird, dass Anwälte unter Geltung der DSGVO nicht mehr unverschlüsselt per E-Mail mit ihren Mandantinnen und Mandanten kommunizieren dürfen?
Da das Datenschutzrecht selbst für Rechtsanwälte eine meist exotische Materie darstellt, wird der Referent auch die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzrechts darstellen, sodass auch Kolleginnen und Kollegen ohne Vorerfahrung in dem Bereich an dem Seminar teilnehmen können.
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 23.04.2018 von 16:00 h bis 19:30 Uhr
Referent:Rechtsanwalt Andreas Nörr
Ort: Katholisches Bildungs- und Pfarrzentrum St. Nikolaus, Pettenkoferstraße 5, 8302 Rosenheim
Gebühr: 30,00 €