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Steuern Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?

Eine Steuererklärung zu machen bedeutet oft, Unterlagen und Formulare zu wälzen.
Eine Steuererklärung zu machen bedeutet oft, Unterlagen und Formulare zu wälzen.

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Seitenweise Formulare auszufüllen mag nicht immer Spaß machen – es kann sich aber lohnen, zum Beispiel bei der Steuererklärung. Viele Angestellte, die nicht dazu verpflichtet sind, geben aber trotz der Aussicht auf Rückzahlung keine Steuererklärung ab, da sie den Aufwand scheuen. Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung abgibt, müsse immer eine Steuererklärung machen, heißt es dann oft. Gilt wirklich: einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? In unserer Reihe „Recht oder falsch?!“ klären wir diesen Rechtsmythos auf.

Steuererklärung: Für manche Angestellte Pflicht

Zunächst einmal gilt: Manche Steuerzahler in Deutschland sind dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Das kann auch auf Angestellte zutreffen, zum Beispiel wenn sie nebeneinander bei mehreren unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, wenn einer von zwei zusammenveranlagten, Arbeitslohn beziehenden Ehegatten in Steuerklasse V besteuert wurde, wenn Angestellte außerdem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, oder sich im betreffenden Kalenderjahr der Scheidung wieder verheiraten. Unter §46 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 Einkommensteuergesetz (EStG) sind alle Voraussetzungen aufgelistet, unter denen Angestellte um die Steuererklärung nicht herumkommen.

Freiwillige Steuererklärung kann sich auszahlen

Wer nicht zu dieser Gruppe zählt, kann dennoch freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Steuerzahler können darin Ausgaben wie Werbungskosten, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das kann sich finanziell auszahlen, denn häufig gibt es Geld vom Staat zurück. Nur wenn das Finanzamt von den Kosten durch die Abgabe der Steuererklärung erfährt, kann es die Ausgaben anerkennen.

Einmal Steuererklärung, heißt nicht immer Steuererklärung

Auch wenn es lukrativ sein kann, für ein bestimmtes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, entsteht daraus für Angestellte keine Verpflichtung für das folgende Jahr: „Wer als Angestellter nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann sich jedes Jahr neu dazu entscheiden“, sagt Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak aus Frankfurt, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Arbeitnehmer müssten sich also keine Sorgen machen, wenn sie nicht sicher seien, ob sie auch im folgenden Jahr Zeit für eine Steuererklärung haben. Solange sich an der steuerrechtlichen Situation nichts ändert und die Arbeitnehmer nicht unter die Bedingungen des § 46 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 EStG fallen, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Stand 02.01.2017).

Herbert Botterbrod Peter Matzner Thorben Fredelake-Schulz Moritz Vogel Christoph Kocks

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Themen Steuererklärung Steuern Arbeitnehmer Geld Recht oder falsch?! Teilen: Versenden Datum 11.01.2017 Autor vhe Bewertungen 1 25474 0 Lesen Sie auch

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