Erbvertrag: Das sollten Sie wissen

Ein Erbvertrag kann eine Alternative zum Testament sein – besonders für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Doch Vorsicht: Es gibt auch Nachteile. Erblasser, die sichergehen möchten, dass sie den Ehevertrag später nicht anfechten müssen, sollten sich einen Rücktritt vorbehalten.

Trotz Hartz 4: Erbe mit Bedürftigen­tes­tament möglich

Wer staatliche Leistungen wie Hartz IV bezieht oder Schulden hat, muss aufpassen, wenn er oder sie erbt. Denn Erbschaften werden auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet oder gehen bei Menschen mit hohen Schulden direkt an die Gläubiger. Um das zu vermeiden, setzen diejenigen, die einem Hartz-IV-Bezieher oder einem Menschen mit Schulden etwas vererben wollen, manchmal ein sogenanntes Bedürftigentestament auf.

Erbverzicht: Welche Regeln gelten, wenn man aufs Erbe verzichtet?

Erbschaft

Erbverzicht: Welche Regeln gelten, wenn man aufs Erbe verzichtet?
Geht es ums Erbe, kommt es zwischen den Generationen häufig zu Konflikten.

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Wer etwas zu vererben hat, kann zu Lebzeiten festlegen, wer was bekommen soll – in gewissem Rahmen. Den Angehörigen – Kindern, Ehegatten gegebenenfalls auch Eltern – steht ein Pflichtteil zu, der dem hälftigen Erbteil (als Bargeldforderung) entspricht. Doch auch der lässt sich umgehen: mit einem Erbverzicht. Die Deutsche Anwaltauskunft hat darüber mit Prof. Andreas Frieser gesprochen, Rechtsanwalt für Erbrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er erklärt, was wichtig ist, wenn jemand nicht erben möchte oder soll, und welche Konsequenzen auf die (Nicht-)Erben zukommen.

Es kann ein Grundstück sein, eine Immobilie oder ein Unternehmen: Gibt es bei solchen Vermögenswerten mehrere Erben, kann das Streitigkeiten nach sich ziehen. Meist muss entweder ein Erbe ..

Notargebühren muss der Notar selbst verdienen

Notar

Notargebühren muss der Notar selbst verdienen
Dokumente und Verträge zu beurkunden und zu beglaubigen gehört zur Arbeit eines Notars.

Quelle: Jedzura/fotolia.com

Wird ein Notar tätig, muss er seine Leistungen nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abrechnen. Die Aufgaben von Notaren sind aber so vielfältig, dass Notare manch eine Tätigkeit Mitarbeitern überlassen. Eine solche Tätigkeit kann aber nicht mit Notargebühren abgerechnet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht informiert über den Beschluss des Landgerichts (LG) Münster.

Der Fall: Gespräch mit Rechtsanwältin über GNotKG abgerechnet
Eine Frau bittet bei einem Notar um einen Termin, um ihr Erbe zu regeln. Es wird ein Termin mit dem Hinweis vereinbart, dass dieser „im hiesigen Notariat von Frau Rechtsanwältin B durchgeführt würde“. Nach dem Besprechungstermin fertigt die Anwältin den Entwurf eines Testaments an und übersendet ihn per E-Mail unter Angabe i..