Bestellerprinzip umgehen: So können Verbraucher sich schützen

In den umkämpften Wohnungsmärkten in den Großstädten war noch bis vor rund einem Jahr folgendes Prozedere gang und gäbe: Der Vermieter beauftragt einen Makler, der die Wohnung inseriert, und der Mieter zahlt die Provision. Das Bestellerprinzip sollte dem ein Ende setzen. Es soll nun derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Hin und wieder versuchen Makler oder Vermieter allerdings, das Bestellerprinzip zu umgehen. Wir erklären, wie Mieter sich schützen können.Besichtigungsgebühren, hohe Abschläge für ein paar Möbel, hohe

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Eigentumswohnung: Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern

Eigene Wohnung, eigene Regeln? Nicht ganz, denn auch Eigentümer müssen vieles mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen. Selbst in den eigenen vier Wänden können sie nicht alles machen, was sie wollen. Was ist erlaubt – und wo liegen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit? Die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.
Mehr Freiheiten in den eigenen vier Wänden: Für viele kann das eine Motivation sein, sich eine Eigentumswohnung zu…

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Schlüssel nachmachen & Sicherheitsschloss einbauen: Ist das erlaubt?

Es ist nur ein kleiner Gegenstand, aber ein äußerst wichtiger: der Wohnungsschlüssel. Wer ihn verliert, ist erst einmal aufgeschmissen. Darf man einen Schlüssel einfach nachmachen? Und stimmt das Gerücht, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten darf?Statistiken zufolge wird in Deutschland circa alle drei Minuten eingebrochen. Die gute Nachricht ist: Es gibt Möglichkeiten,…

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Wann droht Mietern eine Räumungsklage?

Räumungsklage – das Wort erschreckt viele Menschen, zumindest diejenigen, die in einer Mietwohnung leben. Aus welchen Gründen können Vermieter eine Räumungsklage gegen einen Mieter anstrengen? Und: Können betroffene Mieter etwas gegen eine Räumungsklage tun und diese abwenden? Mieter sind in der Regel gut vor der Kündigung ihrer Wohnungen geschützt. Aber dieser Schutz ist in manchen Fällen begrenzt,…

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Kann man einen Maklervertrag widerrufen?

Wer Haus oder eine Wohnung kaufen möchte und dafür einen Immobilienmakler beauftragt, findet womöglich schneller etwas – muss aber auch eine Provision zahlen. Darum kommt in der Regel herum, wenn man den Vertrag widerruft. Ob das auch bei einem Maklervertrag möglich ist, hängt davon ab, wann der Vertrag zustande gekommen ist: bereits per E-Mail, als der Makler ein Exposé zusendet und der Kunde um einen Besichtigungstermin bittet, oder erst bei der Besichtigung. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).Wenn man

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