Trotz Hartz 4: Erbe mit Bedürftigen­tes­tament möglich

Wer staatliche Leistungen wie Hartz IV bezieht oder Schulden hat, muss aufpassen, wenn er oder sie erbt. Denn Erbschaften werden auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet oder gehen bei Menschen mit hohen Schulden direkt an die Gläubiger. Um das zu vermeiden, setzen diejenigen, die einem Hartz-IV-Bezieher oder einem Menschen mit Schulden etwas vererben wollen, manchmal ein sogenanntes Bedürftigentestament auf.