Verkaufsoffener Sonntag: Nur bei bestimmtem Anlass erlaubt?

Verkaufsoffene Sonntag sind beliebt – nicht nur bei den Kunden, die dann in Ruhe und mit der ganzen Familie einkaufen können. Die besonderen Sonntage freuen auch die Stadtkämmerer. Die Aussicht auf mehr Umsatz und damit steigende Gemeindesteuern verleitet den einen oder anderen dazu, mehr verkaufsoffene Sonntage einzuführen. Dies kollidiert aber mit den Interessen der Angestellten. Deshalb darf nur dann sonntags geöffnet werden, wenn ein besonderer Anlass gegeben ist.Das reine Umsatzinteresse der Händler oder ein mögliches Kaufinteresse der Kunden ist alleine nicht ausreichend, um einen…