50 Jahre Anwaltverein Rosenheim am 27.02.2012 !!!
Der Anwaltverein Rosenheim ist eine Vereinigung engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Kanzleisitz im Landkreis Rosenheim haben.
Der Anwaltverein Rosenheim wurde am 15.05.1961 gegründet und am 27.02.1962 in das Vereinsregister eingetragen.
Zweck des Vereins nach der Satzung ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen Interessen, insbesondere die Förderung der örtlichen Belange der Anwaltschaft.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Traunstein unter VR Nr. 40184 eingetragen.
Der Anwaltverein Rosenheim zählt derzeit knapp 200 Mitglieder.
Hauptanliegen des Anwaltvereins Rosenheim ist die Fortbildung seiner Mitglieder im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung.
Der Anwaltverein Rosenheim ist Mitglied im Bayerischen Anwaltverband und im Deutschen Anwaltverein.
Der Anwaltverein Rosenheim bietet seinen Mitgliedern eine große Anzahl von Serviceleistungen.
Er ist darüber hinaus Ansprechpartner für Rechtsuchende, die einen Anwalt/Anwältin für bestimmte Rechtsbereiche suchen.
Dies erfolgt online über den Button Anwaltsuche.
Hinweis nach § 5 Telemediengesetz:
Für die Angaben im Internetangebot des Rosenheimer Anwaltvereins, insbesondere in der Mitgliederliste und der Suchfunktion gilt:
Die Mitglieder gehören zur Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Postfach 201665, 80016 München, Telefon: 089/5329440.
Die Angabe "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" bezieht sich auf die Berufsbezeichnung nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Diese Vorschriften finden Sie im Volltext auf der Internetseite der unter "Angaben gemäß § 5 TMG".